Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich Die allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung werden mit Auftragserteilung als ausschließlich maßgeblich anerkannt. Anderslautende (Einkaufs-) Bedingungen des Kunden bedürfen der schriftlichen Bestätigung; ansonsten sind sie unverbindlich.

2. Bestellung Bestellungen können jederzeit über Telefon (ggf. Anrufbeantworter), Fax und Internet in handelsüblichen Mengen erfolgen. Mindestbestellmenge sind zwei Kisten, wobei wir bei einer Bestellung von zwei Kisten einen Mindermengenzuschlag von 4,- € berechnen. Bei drei Kisten von 2,- €. Ab einer Bestellung von vier Kisten erfolgt kein Zuschlag. Bei Bestellung einer gemischten Kiste, die nur bei bestimmten Marken möglich sind, erheben wir einen Aufschlag von 1,- €. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine Auslieferung abzulehnen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Lieferadresse außerhalb des üblichen Lieferradius liegt, ein Kunde mehrfach bei versuchter Auslieferung nicht angetroffen worden ist, oder er bestehende Forderungen nicht begleicht.

3. Auslieferung, (Leergut-) Abholung Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Adresse, wobei pro Bestellung nur eine Adresse angegeben werden kann. Anlieferort ist im Regelfall die Haus- bzw. Wohnungstür des Kunden. Die Ware ist vom Käufer unverzüglich zu überprüfen. Bemängelungen sind nur innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Ware zulässig. Bei Zusendung an dem Empfänger oder vorher vereinbarten Abstellen vor die Türe des Käufers geht alles Risiko zu Lasten des Käufers. Erfolgt eine Belieferung in Hochhäuser ohne Fahrstuhl, so berechnen wir bei einer Lieferung in die erste Etage 0,40 €, in die zweite Etage 0,80 €, in die dritte Etage 1,20 €, in die vierte Etage 1,60 € und in die fünfte Etage 2,00 € pro Kiste (Gilt ab dem 01.08.2018). Ferner berechnen wir für halbe Treppen und Treppen abwärts je nach Aufwand 0,20 € pro Kiste. Dies wird individuell mit dem Kunden bei der ersten Lieferung abgesprochen und gilt dann für eventuelle Folgelieferungen. Bei Lieferungen auf Rechnung ist der ordnungsgemäße Empfang der Ware dem ausliefernden Mitarbeiter auf der Rechnung bzw. dem Lieferschein zu quittieren. Pfand auf Leergut wird nur gewährt, wenn die Artikel von uns vertrieben werden und wenn sich die Rückgabe des Leergutes in etwa mit der Liefermenge deckt. Bei reiner Pfandabholung ohne Neulieferung behalten wir uns vor eine Gebühr von 6,-€ zu erheben. Werden Termine zur Abholung von Mietgegenständen nicht eingehalten, behalten wir uns vor, die Mietkosten der Gegenstände bis zur ihrer tatsächlichen Abholung zu berechnen.

4. Bezahlung Die Bezahlung erfolgt in bar bei Lieferung der Ware. Der mit der Lieferung beauftragte Mitarbeiter ist berechtigt und verpflichtet, gegen Aushändigung der Ware zu kassieren. Wir behalten uns vor, die Annahme von Schecks an Zahlungsstatt abzulehnen. Im Falle des Verzuges ist der Verkäufer berechtigt, bankmäßige Zinsen zu berechnen, gleichzeitig werden alle Rechnungen sofort fällig. Ebenso sofort fällig wird die gesamte rückständige Schuld, wenn ein Akzept zu Protest geht oder nicht mehr als diskontfähig gilt.
Bei Erstbestellung ist grundsätzlich in bar zu zahlen. Ausnahme sind Firmen, deren Abrechnungsstelle nicht in Berlin ist. Die Mahngebühren betragen 8,-€ für jede Anmahnung einer Rechnung. Unberechtigte Abzüge gelten als nicht fristgerecht geleistete Zahlungen.

5. Haftung Der Getränkelieferservice Flinke Flasche sichert zu, dafür Sorge zutragen, dass die auszuliefernden Waren entsprechend ihrer Eigenart sorgfältig transportiert werden. Sie übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Bestellung vollständig erfüllt wird und pünktlich bzw. in einem bestimmten Zeitrahmen erfolgt. Wird eine über die Haus- oder Wohnungstür hinausgehende Lieferung gewünscht (z.B. in die Küche oder dem Keller) übernehmen wir für etwaige Schäden keine Haftung.

6. Eigentumsvorbehalt Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsverbindungen Eigentum des Getränkelieferservice Flinke Flasche. Der Käufer ist, vom Eigenverbrauch abgesehen, berechtigt, über die Ware nur im normalen Geschäftsverkehr gegen angemessene Gegenleistung zu verfügen. Soweit der Käufer die Ware gegen Kredit verkauft, tritt er hiermit die erworbenen Forderungen gegen seine Käufer an uns ab. Alle anderen Verfügungen über die Ware insbesondere Verpfändungen, sind dem Käufer untersagt. Pfändungen von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Außerdem tritt er sämtliche Ansprüche, die ihm wegen Beschädigung, Verschlechterung, Diebstahls oder Untergang der Ware aufgrund gesetzlicher Regelungen oder vertraglicher Vereinbarung gegen Dritte, insbesondere Versicherungsgesellschaften zustehen oder von ihm erworben wurden, an uns ab. Bis zur Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten durch den Käufer sind wir berechtigt, sofortige Abdeckung des eingeräumten Kredites zu verlangen, den Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren zu verbieten und, ohne dass eine Inanspruchnahme der Gerichte notwendig ist, die sofortige Rücklieferung der aus unseren Beständen stammen Waren zu verlangen. Zum Zwecke der Rücknahme der Ware wird uns von dem Käufer unwiderruflich das Recht eingeräumt, seine Geschäfte und Lagerräume zu betreten um die Ware aufzunehmen. Der Getränkelieferservice Flinke Flasche verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, wenn der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20% überschreitet.

7. Kommissionslieferungen Als besonderen Service bieten wir Ihnen unsere Kommissionslieferungen an, wobei im Regelfall die komplette Summe in bar hinterlegt werden muss. Bei einer Mindestabnahmemenge von zehn Kisten werden maximal 20% der gelieferten Ware zurückgenommen. Davon ausgenommen sind angebrochene Kisten.

8. Datenschutz Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Berlin. Gerichtsstand ist Berlin

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.